Unterkünfte für Reisende: Was sind die Vorteile der Vermietung von möblierten Wohnungen?

Wenn man sich einmal entschieden hat, eine Immobilie zu mieten, stellt sich die Frage, ob es sich um eine leere oder eine möblierte Wohnung handelt. Die möblierte Vermietung bietet einen ermutigenden Rahmen für eine erfolgreiche Mietinvestition, aber bei dieser strategischen Entscheidung müssen rechtliche und finanzielle Aspekte berücksichtigt werden. Dies wird noch strategischer, wenn Sie im Ausland leben.

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Was ist eine möblierte Vermietung?

Im Gegensatz zur nackten Vermietung, bei der die Immobilie leer vermietet wird. Denn möblierte Wohnung mieten Bern zum Beispiel verpflichtet den Vermieter, dem zukünftigen Mieter die für den täglichen Bedarf notwendigen Einrichtungsgegenstände zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören zum Beispiel Herd, Bettwäsche, Kühlschrank, Beleuchtung und Geschirr. Auch die Mietdauer, die Kaution und die Kündigungsfrist unterscheiden sich zwischen den beiden Arten.

Bei möblierten Mietverhältnissen beträgt die Mietdauer ein Jahr, bei Studenten neun Monate und bei unmöblierten Mietverhältnissen drei Jahre. Was die Kündigungsfristen betrifft, so verlangt der Vermieter bei möblierten Mietverhältnissen drei Monate und der Mieter einen Monat, während bei unmöblierten Mietverhältnissen der Vermieter sechs Monate und der Mieter drei Monate verlangt.

Gründe für die Anmietung einer möblierten Wohnung

Es gibt mehrere Gründe, warum Käufer ihre Immobilien als möblierte Wohnungen vermieten. Die wichtigsten sind die Rentabilität, die hohe Nachfrage nach Mietwohnungen und steuerliche Anreize.

Eine höhere Rentabilität

Die Zahl der möblierten Mietwohnungen steigt. Ihr Angebot hat sich in den letzten 30 Jahren mehr als verdoppelt. Das macht diese Option für Mieter und Investoren zunehmend attraktiv. In Bezug auf die Miete sind möblierte Immobilien im Durchschnitt 10 bis 30 % teurer als leerstehende Immobilien. Allerdings sollte man nicht vergessen, die Kosten für die Instandhaltung der Einrichtung zu berücksichtigen.

Starke Nachfrage nach Mietobjekten

Möblierte Wohnungen sind sehr gefragt, insbesondere bei Studenten und mobilen Berufstätigen. Diese Zielgruppe verfügt über einen Bürgen, wenn sie studiert, während die Mieten von Berufstätigen oft von einem Unternehmen verwaltet werden, was ihnen Sicherheit bietet. Für Vermieter ist dies eine Garantie für eine einfache Vermietung. Für die Mieter ist es eine billigere, einfachere und schnellere Möglichkeit, einzuziehen und umzuziehen.

Interessante Steuerregelungen

Die Besteuerung ist ein wichtiger Faktor bei der Investition in Mietwohnungen. Wenn Sie ein möbliertes Haus vermieten, können Sie einen interessanten Status erhalten, der als „nichtprofessioneller möblierter Vermieter“ (LMNP) bezeichnet wird. Dieser Status ermöglicht es Eigentümern, einen Pauschalabzug von 50 % ihrer Mieteinnahmen im Rahmen des Micro-BIC Systems zu erhalten. Der Abzugssatz für diese leerstehende Immobilie beträgt 30 %. Die mit der Vermietung einer Immobilie verbundenen Ausgaben wie Notargebühren, Wartungs und Reparaturkosten, Verwaltungs- und Versicherungskosten sowie Darlehenszinsen können von den Mieteinnahmen abgezogen werden.

Ein weiterer großer Vorteil der Vermietung einer Immobilie im Rahmen des Leaseback Systems ist die einzigartige Möglichkeit, die Abschreibung der Immobilie und der Ausstattung von den steuerpflichtigen Einkünften abzuziehen. Es ist daher nicht ungewöhnlich, dass der LMNP ein Bodendefizit erzielt, das die Steuer auf diese Mieteinnahmen ausgleicht.

Wie kann man von einer nackten Vermietung zu einer möblierten Vermietung übergehen?

Im Bereich der Mietinvestitionen bietet die möblierte Vermietung den Eigentümern zahlreiche Vorteile, insbesondere in Bezug auf die Rentabilität und die Besteuerung. Es ist möglich, von einer unmöblierten Vermietung zu einer möblierten Vermietung zu wechseln. In rechtlicher Hinsicht sind keine Formalitäten erforderlich, um von einer leeren Wohnung zu einer möblierten Wohnung zu wechseln. Zu den finanziellen und steuerlichen Perspektiven: Nach dem Wechsel ändert der Eigentümer sein Steuersystem und wird zum Selbstversorger. Die von dieser Person erzielten Mieteinnahmen fallen unter das System der BIC (Industrie und Handelsgewinne).