Im Straßenverkehr spielt Sicherheit eine zentrale Rolle. Damit jeder sicher von A nach B kommen kann, gilt es eine Reihe von Regeln und Vorschriften zu beachten, die für alle verbindlich sind. Zuwiderhandlungen werden häufig in A- und B-Verstöße unterteilt, um die Schwere eines Vergehens deutlich zu machen. Besonders Fahranfänger sind mit dieser Kategorisierung vertraut, gelten doch immerhin verschärfte Regeln, solange man sich noch in der Probezeit befindet.
A-Verstöße im Straßenverkehr umfassen die schwerwiegendsten Regelverletzungen. Diese Verstöße haben oft ernsthafte Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und können in extremen Fällen sogar lebensbedrohlich sein. Zu den A-Verstößen gehören u.a.:
Je nach Vergehen werden A-Verstöße besonders hart sanktioniert. Dies umfasst in der Regel hohe Geldbußen, Punkte in Flensburg sowie Führerscheinentzug. Teilweise können sogar Gefängnisstrafen verhängt werden. Handelt es sich bei manchen A-Verstößen um Ordnungswidrigkeiten, macht man sich mit dem Fahren ohne ausreichenden Versicherungsschutz in jedem Fall strafbar.
Wer einen A-Verstoß in der Probezeit begeht, muss mit einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahren rechnen. Ebenso ist ein Aufbauseminar verpflichtend. Bereits beim zweiten A-Verstoß muss in der Regel auch eine MPU absolviert werden. Zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt es beim dritten Verstoß.
Anders als A-Verstöße sind B-Verstöße weniger gravierend, ziehen aber dennoch Konsequenzen nach sich. Diese sind im Einzelnen zwar weniger schwerwiegend, können sich aber aufsummieren und somit ebenfalls zum Entzug des Führerscheins u.a. Strafen führen. Zu den B-Verstößen gehören u.a.:
Neben den üblichen Konsequenzen, die laut Bußgeldkatalog für die jeweiligen Vergehen festgeschrieben sind, sollten sich Fahrer in der Probezeit maximal einen B-Verstoß zuschulden kommen lassen. Denn bereits zwei B-Verstöße werden wie ein A-Verstoß gewertet, was dann ebenfalls zu einer Verlängerung der Probezeit und eines Aufbauseminars führt. Mit dem 6. B-Verstoß muss dann der Führerschein abgegeben werden.