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Das Kloster Wendhusen in Thale wird als älteste Klostergründung des Nordharzes und wahrscheinlich auch der gesamten Harzregion angesehen.
Gegründet wurde es um 825 von dem Adelsgeschlecht der Hessi, denen um 800 weite Landstriche des Nördlichen Harzvorlandes gehörten. Dessen Oberhaupt, Graf Hessi, stammte aus dem damaligen Herzogtum Franken. Gegründet wurde das Kloster als Kanonissenstift und als erste Äbtissin ist Bilihilt überliefert, die eng verbunden war mit der Klausnerin Liutbirg. Die lies sich 840 im Volkmarskeller bei Michaelstein einschließen. 900 wurde die Reliquie der Pussina von Herford nach Wendhusen überführt.
Die Gründung des Klosters Wendhusen in der Stadt Thale wird als älteste Klostergründung im Norden des Harzes angesehen. Ob es auch die älteste Gründung im gesamten Harz ist, steht noch nicht fest. Um 825 gründete das Adelsgeschlecht der Hessi das Kloster. Ihnen gehörten weite Landstriche des Nördlichen Harzvorlands. Graf Hessi stammte aus dem damaligen Herzogtum Franken.
Das Kloster wurde als Kanonissenstift gegündet. Überliefert wurde die erste Äbtissin mit Namen Bilihilt. Sie soll eng mit der Klausnerin Liutbirg verbunden gewesen sein. Die Klausnerin Liutbirg lies sich um das Jahr 840 im Volkmarskeller in der Nähe von Kloster Michaelstein bei Blankenburg einschließen.
Um 900 wurde eine Reliquie der Pussina aus dem Herforder Damenstift in das Tochterkloster Wendhusen überführt. Die Pusinnenverehrung sollte bei der Bevölkerung verbreitet werden. Die Heilige Pussina war eine französische Einsiedlerin und war die Patronin des Herforder Damenstifts.
Die Stiftskirche von Wendhusen erhielt den Namen St. Pussina sowie St. Maria, nachdem sie im Jahr 936 enge Verbindungen zum von Otto I. gegründeten Stift in Quedlinburg aufbaute. Als Folge wurden die Pröpstinnen des Kanonissenstifts Wendhusen im Mittelalter aus dem Quedlinburger Stiftskapitel gewählt. Im Jahr 1377 wurde das Stift durch den Halberstadter Bischof Albrecht III. und Graf Busso von Regenstein umfangreich erneuert und umgebaut. Trotz dieser Bemühungen verlor das Kloster im Laufe der Zeit an Bedeutung, was letztendlich zur Säkularisation des Stifts im Rahmen der Reformation im Jahr 1540 führte. Die neuen Besitzer waren die Grafen von Regenstein, welche auch Lehnsträger des Klostergutes waren. Das Gut wurde in der Folge von verschiedenen Adelsgeschlechtern bewirtschaftet.
Bereits im Jahr 1563 wechselte das Rittergut Wendhusen den Besitzer und fiel in den Besitz der adligen Familie von Steuben, nachdem die Grafen von Regenstein ihre Schulden nicht begleichen konnten. Im 18. Jahrhundert wurde das Anwesen an den preußischen Beamten Franz Friedrich Hartwig übertragen, welcher es wiederum an den Magdeburger Domherren Ludwig Clamor von dem Busche veräußerte. Die Familie von dem Busche war bis zum Jahr 1945 im Besitz des Rittergutes Wendhusen. Heutzutage hat der Nordharzer Altertumsverein e.V. seinen Hauptsitz im Kloster und setzt sich aktiv für die Restaurierung, Sanierung und Instandhaltung des Anwesens ein. Dabei werden die historischen und kulturellen Werte des Rittergutes bewahrt und für die Nachwelt erhalten.
Aus dem 9. Jahrhundert stammt die hauptsächliche Bausubstanz, auch heute ist ein Teil der Umfassungsmauer noch erhalten. Während der darauffolgenden Jahrhundert wurden umfangreiche Umbauten vorgenommen, von denen noch Arkaden der Westempore sowie eine seltene Pilzkapitell-Säule zu sehen sind. Im 11./12. Jahrhundert wurden zahlreiche Gebäude, insbesondere in der Stiftskirche, erbaut und sind bis heute erhalten geblieben.
Im 16. Jahrhundert zerstörte ein Brand Teile des Klosters und notwendige Erhaltungs- und Umbauarbeiten wurden von den Freiherren von Steuben durchgeführt. Schließlich wurde im klassizistischen Stil im Jahr 1786 das noch heute erhaltene Rittergutshaus erbaut.
Im Kloster Wendhusen in Thale kann man von Mittwoch bis Sonntag in der Zeit von 14 – 17 Uhr das Klostermuseum und die historischen Räume sowie der Kanonissengarten mit Archäologiepark besichtigen.
Außerhalb dieser ständigen Öffnungszeit können Führungen für Gruppen ab 5 Personen gesondert vereinbart werden.