Hunde wollen grundsätzlich überall dabei sein, denn sie sind sehr soziale Tiere, die sich ihrem Halter anschließen. Immer mehr Hundehalter nehmen ihren Vierbeiner daher auch mit auf Tagesausflüge oder sogar in den Urlaub. Damit das Ziel sicher per Auto zu erreichen ist, sind unterwegs jedoch ein paar Richtlinien zu beachten, die auch gesetzlich geregelt sind.
Man mag annehmen, dass eine Fahrt mit dem Auto für den Hund auf dem Rücksitz oder im Kofferraum durchaus angenehm ist. Allerdings bedeutet sie sowohl für den Halter als auch den Hund eines: Stress! Daher ist eine gute Planung sinnvoll. Dabei sind die folgenden Dinge zu berücksichtigen:
Was den Transport eines Hundes im Auto angeht, gibt es gewisse Vorgaben, an die sich jeder Autofahrer halten sollte. Während er früher noch auf dem Schoß oder im Fußraum mitfuhr, gibt es heutzutage gesetzliche Regelungen, die der allgemeinen Sicherheit dienen.
Kommt es unterwegs nämlich zu einem Unfall und der Hund ist nicht gesichert, wird er schlimmstenfalls mit einer hohen Geschwindigkeit durch das Auto geschleudert. Somit wird er nicht nur für sich selbst, sondern auch dem Fahrer, sowie anderen Verkehrsteilnehmern gefährlich. Hunde gelten laut Verkehrsrecht als Ladung, die im Auto gesichert werden muss, um die nötige Sicherheit zu gewährleisten.
Zudem ist die Sicherung des Hundes im Auto immer sinnvoll, damit er sich nicht plötzlich während der Fahrt verselbstständigt. Bei der Sicherung gelten die folgenden Vorgaben:
Alternativ zu den genannten Möglichkeiten gibt es außerdem ein paar Möglichkeiten, die je nach Größe des Hundes eingesetzt werden können:
Die auf dem Markt erhältlichen Gitter oder Netze sind vor allem dann zu gebrauchen, wenn der Hund die Reisefahrt im Kofferraum verbringt. Kleinere oder mittelgroße Hunde können stattdessen auf dem Rücksitz in einem geeigneten Sitzplatz nehmen. Diese bieten dem Hund nicht nur eine gemütliche Sitz- und Liegefläche, sondern sind auch gleich mit einem Sicherheitsgurt und Befestigungssystem ausgestattet.
Ist der Hund unterwegs nicht ordnungsgemäß gesichert und man wird kontrolliert, muss der Fahrer mit einer Strafe in Form eines Bußgeldes rechnen. Zudem fallen je nach Strafe auch Punkte in Flensburg an. Im Detail gestaltet sich dies wie folgt:
| keine ausreichende Sicherung vorhanden | 35 Euro |
| zusätzlich Gefährdung des Straßenverkehrs | 60 Euro, plus 1 Punkt |
| Sachbeschädigung | 75 Euro, plus 1 Punkt |
| Tier ist ohne Begleitung unterwegs und gefährdet den Straßenverkehr | 5 Euro |
| Tier ist ohne Begleitung unterwegs, gefährdet den Straßenverkehr und es kommt zu einem Sachschaden | 10 Euro |
Generell lohnt es sich also nicht, den Hund ohne Sicherung mitfahren zu lassen, weil er andernfalls für den Fahrer, sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer zu einer Gefahr wird.